In regelmäßigen Zeitabständen müssen Fahrzeuge und Anhänger zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Als Kfz-Prüfingenieur der KÜS überprüfen Herr Nebe und sein Team jedes Fahrzeug fachmännisch - damit Sie sicher unterwegs sind.

Den Monat und das Jahr, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Im Mittelkreis steht die Zahl des Jahres und genau nach oben zeigt die Zahl des Monats, in dem Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorgeführt werden muss. Sie finden den Termin auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Sollte die Prüfung erhebliche Mängel an Ihrem Fahrzeug ergeben, so wird eine Wiedervorführung erforderlich. Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug eine neue Plakette zugeteilt. 

Die Hauptuntersuchung ist je nach Fahrzeugtyp gesetzlich geregelt und soll sicherstellen, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist dabei genau festgelegt. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- oder Oldtimerkennzeichen, diese benötigen keine HU.

ALLE HU-FRISTEN IM ÜBERBLICK

Grundsätzlich

  • nach Erstzulassung 36 Monate
  • danach 24 Monate

 

Personenkraftwagen zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz oder nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d, g und i der Freistellungs-Verordnung

  • 12 Monate 

 

Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen

  • 12 Monate 
  • 24 Monate
  • mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate, danach 24 Monate
  • mit einem zGG von bis zu 3,5 t 24 Monate
  • mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate
  • 24 Monate
  • mit einem zGG von bis zu 3,5 t 24 Monate
  • mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate
  • Höchstgeschwindigkeit weniger als 40 km/h oder zGG bis 3,5t 24 Monate
  • Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h oder zGG mehr als 3,5t 12 Monate
  • 24 Monate
  • 24 Monate
  • 12 Monate
  • mit einem zGG bis 3,5 t nach der ersten Zulassung 36 Monate, danach 24 Monate
  • mit einem zGG bis 7,5 t 24 Monate
  • mit einem zGG von mehr als 7,5 t 12 Monate

„Haupt- und Abgasuntersuchungen nur noch bei Nebe. Termin vereinbart,
pünktlich drangewesen und ruckzuck war alles erledigt. Großes Lob.“

Sicherheitsprüfung (SP)

Die Sicherheitsprüfung (SP) findet zwischen HU-Terminen statt und ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. 

Bei der Sicherheitsprüfung prüfen unsere Ingenieure die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie explizit auch die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile der o.g. Fahrzeuge. 

 

Die Sicherheitsprüfug beinhaltet die zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung bei ihrem Kraftfahrzeug in den vier sicherheitsrelevanten Baugruppen:

» Lenkanlage
» Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
» Räder und Bereifung
» Bremsanlage 

ALLE SP-FRISTEN IM ÜBERBLICK

  • alle 6 Monate

​​​Güter- und Arbeitsfahrzeuge

  • Bis 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 36 Monaten (nach erstmaligem in den Verkehr kommen) alle 6 Monate
  • Ab 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 24 Monaten alle 6 Monate

​​​​​​​Güter- und Arbeitsfahrzeuge

  • Bis 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 36 Monaten (nach erstmaligem in den Verkehr kommen) alle 6 Monate
  • Ab 12 t zulässiger Gesamtmasse: Nach 24 Monaten alle 6 Monate
  • für die weiteren Untersuchungen von zwölf bis 36 Monaten vom Tag der Erstzulassung an alle 6 Monate
  • danach alle 3 Monate